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ZULASSUNGSKRITERIEN:

 

  1. derDer Direktor muss drei Jahre lang professionell getanzt haben und über Vertragsbescheinigungen oder gleichwertige Dokumente verfügen oder ein Diplom in Tanzpädagogik oder Tanzpädagogik besitzen.

 

  1. Die Tanzschule, die dem FSED / VST / FSSD beitreten möchte, muss seit mindestens drei Jahren bestehen und ihre Leitung muss nachweisen können, dass sie diese Position beruflich ausübt (ausreichende lukrative Einkünfte aus der Direktorentätigkeit).

 

  1. Um Mitglied im FSED / VST / FSSD zu werden, muss die Schule über eigene Räumlichkeiten verfügen, die speziell für die Ausübung des Tanzes ausgestattet sind und mindestens fünfzehn Unterrichtsstunden pro Woche anbieten (Tanzraum: mindestens 60 m2 und ausreichende Höhe, geeigneter Bodenbelag , Ballettstangen und Spiegel, ausreichende Belüftung; Umkleidekabinen und sanitäre Einrichtungen müssen Hygienestandards erfüllen). Diese Räumlichkeiten müssen, sofern sie nicht Eigentum des Direktors oder der Schule sind, Gegenstand eines gewerblichen Mietvertrags sein.

 

  1. Die Tätigkeit der Schule muss ein sogenanntes akademisches Tanzprogramm (Klassik, Charakter, Modern/Contemporary, Jazz) und Freizeit bieten.

 

  1. Jede Kandidatenschule akzeptiert einen bezahlten Besuch von FSED-Experten. Der Besuch wird zwischen der Schule und den Experten organisiert, um die Schule, ihre Räumlichkeiten und ihr Kursprogramm vorzustellen.

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