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Zulassungskriterien

  • Die Tanzschule, die der FSED/VST/FSSD beitreten möchte, muss seit mindestens drei Jahren bestehen und ihre Leitung muss nachweisen können, dass sie diese Position professionell ausübt (anerkannte Fähigkeiten und ausreichend lukratives Einkommen).

  • Um Mitglied der FSED/VST/FSSD zu werden, muss die Schule über eigene, speziell für die Tanzausübung konzipierte Räumlichkeiten verfügen und mindestens fünfzehn Unterrichtsstunden pro Woche anbieten (Tanzraum: mindestens 60 m² und ausreichende Höhe, geeigneter Bodenbelag, Tanzstangen und Spiegel, ausreichende Belüftung; Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen müssen den Hygienestandards entsprechen). Diese Räumlichkeiten müssen, sofern sie nicht Eigentum der Schulleitung oder der Schule sind, Gegenstand eines gewerblichen Mietvertrages sein. Gemeinsam genutzte Räumlichkeiten kommen in Betracht, wenn die Tätigkeit des Miteigentümers oder Mitmieters die Qualität des Unterrichts nicht beeinträchtigt und die Tanzschule bei der Nutzung dieser Räumlichkeiten Vorrang hat.

  • Die Hauptaktivität der Schule muss Tanzunterricht auf Freizeit-, Intensiv- und/oder Berufsniveau sein. Aktivitäten wie Yoga oder Pilates müssen zweitrangig sein. Alle Tanzstile sind erlaubt, mit Ausnahme von Sporttanz. Die Schule muss den Schülern die Möglichkeit bieten, Fortschritte zu erzielen und ein zusammenhängendes, kontinuierliches akademisches Programm (Studienplan über mehrere Jahre und Niveaus) anbieten.

  • Jede Bewerberschule erklärt sich mit einem kostenpflichtigen Besuch durch FSED-Experten einverstanden. Der Besuch wird zwischen der Schule und den Experten vereinbart, um die Schule, ihre Räumlichkeiten und ihren Lehrplan vorzustellen.

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