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Aufnahkriterien


a)
Der Schulleiter (die Schulleiterin) muss während 3 Jahren professionell getanzt haben und dies anhand der Verträge oder gleichwertiger Dokument belegen. Die Schule sollte seit mindestens 2 Jahren existieren und der Schulleiter muss beweisen können dass er ausschliesslich von dieser Aktivität lebt.

b) Die Schule, die seit mindestens 5 Jahren existiert,  aber deren Leiter nicht 3 Jahre getanzt hat, kann Mitglied vom FSED/VST/FSSD werden,  wenn sie sich einem Schulbesuch von Experten unterzieht.

c) Um Mitglied zu werden, muss die Schule über eigene Räumlichkeiten verfügen und wöchentlich mindestens 15 Stunden  Unterricht anbieten. (Tanzsaaal mindestens 60 m2 und von genügender Höhe, mit weichem, federndem Boden, Stangen und Spiegel, und guter Entlüftung; den hygienischen Normen entsprechende Garderoben und sanitäre Anlagen). Diese privaten Räumlichkeiten sollten Gegenstand eines  Mietvertrages über gewerbliche Räume sein.

d) Die Hauptaktivität der Schule muss ein Programm von akademischem Tanz anbieten (Klassisch, Charaktertanz, Modern/Contemporary, Jazz) und  Hobbystunden.

e) Jede Schule akzeptiert einen zu bezahlenden Schulbesuch. Dieser Besuch wird zwischen den VST Experten und der Schule organisiert, um die Schule und das Stundenprogramm vorzustellen.